Oft passiert es nur aus Gewohnheit, dass Dinge in die Toilette oder in den Ausguss
wandern, die dort nicht hineingehören. Die folgende Übersicht hilft Ihnen, unnötige
Verschmutzungen oder Schäden zu vermeiden.
Stoffe | Was sie bewirken | Wohin sie gehören |
Speisereste, Brat- und Frittierfett | Führen zu Verstopfungen, Ablagerungen, locken Ratten an |
Restmüll |
Slipeinlagen, Binden, Tampons, Kondome, Windeln, Wattestäbchen, feuchtes Toilettenpapier |
Verstopfen die Rohrleitungen | Restmüll |
Säuren und Laugen,Farben und Lacke, Verdünner, Pflanzenschutzmittel, Altöl |
Vergiften das Abwasser | Sondermüll, Schadstoffmobil |
Medikamente | Vergiften das Abwasser | Apotheke |
Zigarettenkippen, Rasierklingen, Katzenstreu |
Behindern die Abwasserreinigung | Restmüll |
Flaschenverschlüsse, Kronkorken |
Behindern die Abwasserreinigung | Gelbe Tonne (Metall, Kunststoffe, Verbundstoffe) |
Papier, Papierverpackungen, Zeitungspapier |
Verstopfen die Rohre | Papiertonne |
Textilien, Bekleidung | Verstopfen die Rohre | Kleiderkammer |
Batterien | Vergiften das Abwasser | Zurück zur Verkaufsstelle, Sammelstelle |
Tipps für den Alltag
Reinigungsmittel
Aggressive Allzweck-, Sanitär-, Abfluss- und WC-Reiniger stören den Klärprozess und
schädigen Gewässer und Gesundheit. Zumeist reicht der Einsatz von Schmierseife und
Scheuerpulver, von Essigessenz und Zitronensäure. Auch WC-Steine und
Wasserkastenzusätze können Rohleitungen und Dichtungen zerfressen und das
Abwasser vergiften.
Waschmittel
Überprüfen Sie, ob wirklich alle Kleidungsstücke schon reif für die Wäsche sind. Generell
sollten Waschmittel sparsam dosiert werden. Einzeln dosierbare Pulver im
Baukastensystem (anstelle eines Vollwaschmittels) verringern Tenside um bis zu 30
und Bleichmittel um bis zu 90 Prozent.
Autowäsche
Autos sollten in Waschanlagen gereinigt werden. Das mit Öl- und Benzinrückständen
versetzte Schmutzwasser wird hier gesammelt und umweltgerecht abgeleitet, während
es beim Waschen am Straßenrand in den Kanal gelangt und die Abwasserklärung
erschwert.
Quelle: DWA, Abwasser im Klartext – Achtung: neue Auflage
Regelungen für Profis
Die Entwässerungssatzung regelt besonders im Blick auf Gewerbetreibende und Landwirte,
was in die Kanalisation gelangen darf – und was nicht.
Auszug der Satzung § 7
(2) Abfälle und Stoffe, welche die Kanalisation verstopfen, giftige, übelriechende oder
explosive Dämpfe und Gase bilden sowie Bau- und Werkstoffe in stärkerem Maße angreifen,
dürfen nicht in die Abwasseranlage eingebracht werden. Hierzu gehören insbesondere:
- Schutt; Asche; Glas; Sand; Müll; Treber; Hefe; Borsten; Lederreste; Fasern; Kunst-stoffe;
Textilien und ähnliches; - Kunstharz; Lacke; Latices; Bitumen und Teer sowie deren Emulsionen; flüssige Ab-fälle,
die erhärten; Zement; Mörtel; Kalkhydrat; - Sturz- oder Stichblut; Jauche; Gülle; Mist; Silagesickersaft; Schlempe; Trub; Trester;
Krautwasser; - Benzin; Heizöl; Schmieröl; tierische und pflanzliche Öle und Fette;
- Säuren und Laugen; chlorierte Kohlenwasserstoffe; Phosgen; Schwefelwasserstoff;
Blausäure und Stickstoffwasserstoffsäure sowie deren Salze;
Karbide, welche Acetylen bilden; ausgesprochen toxische Stoffe;
der Inhalt von Chemietoiletten.